Erstattung von Honorar und Auslagen

Diese Regeln gelten für Beratungen der Keen Heatherway Rechtsanwaltskanzlei zu Kaufverträgen und Gewährleistung. Sie ergänzen die Vergütungsvereinbarung, die vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeit unterschrieben wird. Maßgeblich ist bei Widerspruch der unterschriebene Text. Anfragen zur Erstattung richten Sie an info@keen-heatherway.click oder telefonisch unter +49-341-672815.

Worauf sich die Erstattung bezieht

Erstattet werden können im Voraus gezahlte Honorare für ein Erstgespräch, eine Vertragsprüfung oder eine Mängelanzeige, soweit die Arbeit noch nicht begonnen hat oder nur ein abgegrenzter Teil geleistet wurde. Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten und Sachverständigenrechnungen, die in Ihrem Namen beauftragt wurden, sind keine Honorare der Kanzlei und werden hier nicht zurückgezahlt.

Absage und Verschiebung

Sagen Sie ein Erstgespräch mindestens 48 Stunden vor dem Termin ab, erstatten wir ein bereits gezahltes Gesprächshonorar vollständig. Bei späterer Absage behalten wir die Hälfte, weil der Terminblock in der Sprechstunde frei bleibt. Einmalig verschieben wir einen Termin kostenfrei, wenn die Bitte 48 Stunden vorher eingeht und ein neuer Termin innerhalb von vier Wochen möglich ist. Weitere Verschiebungen behandeln wir wie eine späte Absage.

Nichterscheinen

Erscheinen Sie ohne Absage nicht und sind Sie auch per Video nicht erreichbar, bleibt das vereinbarte Gesprächshonorar einbehalten. Ein Ersatztermin wird neu vereinbart und neu berechnet. Krankheit am selben Tag teilen Sie so früh wie möglich mit; dann verschieben wir einmal ohne Einbehalt, wenn ein Nachweis auf Nachfrage vorgelegt wird.

Bereits begonnene Arbeit

Hat die Kanzlei mit dem Lesen der Akte oder mit dem Entwurf eines Schreibens begonnen, erstatten wir nur den Teil des Honorars, der auf noch nicht geleistete Arbeit entfällt. Begonnene Stunden nach dem Satz von 220 Euro werden abgerechnet, nicht zurückgezahlt. Ein Entwurf, den Sie bereits zur Verwendung erhalten haben, gilt als geleistet, auch wenn Sie ihn nicht absenden. Die Entscheidung, den Brief nicht zu schicken, führt nicht zur Erstattung des Entwurfshonorars.

Vorschuss

Für umfangreichere Mandate, etwa eine Verhandlung über mehrere Runden, kann ein Vorschuss vereinbart werden. Nicht verbrauchter Vorschuss wird nach Mandatsende erstattet. Verbrauch ist die geleistete Zeit und die vereinbarten Pauschalen. Der Vorschuss ist keine Anzahlung auf einen bestimmten Prozesserfolg.

Auslagen

Einwurf-Einschreiben und vergleichbare Portoauslagen, die schon veranlasst sind, werden nicht erstattet. Kopien über den gewöhnlichen Umfang ebenfalls nicht, sobald sie gefertigt sind. Ein Sachverständiger, den Sie oder die Kanzlei in Ihrem Namen beauftragt haben, rechnet mit Ihnen; eine Weiterleitung bereits gezahlter Gutachterkosten durch die Kanzlei findet nicht statt.

Ablauf und Frist

Nennen Sie in der Nachricht das Datum der Vereinbarung, den Termin und den Betrag. Wir bestätigen innerhalb von fünf Werktagen, welcher Teil erstattungsfähig ist. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach dieser Bestätigung auf das Konto, von dem die Zahlung kam. Barzahlungen erstatten wir auf ein von Ihnen genanntes Konto in der Europäischen Union. Eine andere Methode, etwa ein Gutschein, verwenden wir nicht.

Ausnahmen

Eine vollständige Erstattung trotz begonnenem Entwurf kommt in Betracht, wenn die Kanzlei den Termin oder die Frist selbst so verschoben hat, dass die Verjährung gefährdet würde, oder wenn die übernommene Tätigkeit aus einem Grund unmöglich wird, den die Kanzlei zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte, die einer Vereinbarung vorgehen, bleiben bestehen. Die Honorarsätze selbst stehen auf der Seite Honorar.