Stimmen aus abgeschlossenen Akten
Was nach der Sprechstunde tatsächlich geschah.
Namen sind auf Wunsch gekürzt. Die Käufe, Fristen und Ergebnisse stehen so, wie sie in der Akte lagen. Kein Fall hier endete vor Gericht.
Gebrauchtwagen, Markkleeberg
Anja P. hatte einen Kombi mit angeblich 98.000 Kilometern gekauft. Drei Monate später fand die Werkstatt Spuren einer anderen Zählung und eine nachlackierte Tür. Der Händler sprach von einem „handelsüblichen Zustand gebraucht“. Im Erstgespräch legten wir Anzeige, Vertrag und das Werkstattfoto nebeneinander. Die Anzeige versprach eine konkrete Laufleistung, der Vertrag schwieg dazu. Die Mängelanzeige verlangte Nacherfüllung, hilfsweise die Rückabwicklung, und setzte zwölf Tage.
Der Händler bot zuerst einen Preisnachlass von 400 Euro. Anja P. lehnte ab. In der zweiten Runde nahm er den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Wochen. Die Verhandlung dauerte länger als das erste Schreiben; der Stundensatz wurde nach der dritten E-Mail angekündigt.
„Ich wollte sofort zurücktreten. Herr Edel hat den Rücktritt zurückgestellt und erst die Frist gesetzt. Der Händler hat nachgebessert. Ärgerlich war nur, dass ich die Küche zwei Wochen nicht nutzen konnte — das stand aber schon im Gesetz, nicht in einem Versprechen der Kanzlei.“
„Die Einschätzung kam vier Tage später als angekündigt, weil das Foto der Naht unscharf war und nachgereicht werden musste. Danach war das Schreiben an den Sofa-Shop eindeutig, und die Erstattung der Rücksendung kam ohne zweiten Brief.“
„Wir hatten die Waschmaschine schon bei einem Reparaturdienst. Die Kanzlei hat diese Rechnung nur aufgenommen, soweit sie zur Mangelbeschreibung taugte, und uns gesagt, dass der Händler sie nicht automatisch erstatten muss. Das war nüchterner, als ich gehofft hatte, und es hat den Brief kürzer gemacht.“
„Vor der Unterschrift beim Fahrradhändler. Drei Klauseln waren markiert, eine zur Gebrauchtware habe ich streichen lassen. Der Händler hat gemurrt und trotzdem verkauft. Ein Mangel ist bisher nicht aufgetreten; die Prüfung war trotzdem der Grund, warum ich unterschrieben habe.“