Merkblatt Verbrauchsgüterkauf

Wer den Mangel im ersten Jahr beweisen muss

Gesetzbücher dicht an dicht in einem Regal
Die Vermutung hilft nur, wenn der Mangel selbst feststeht. Sie ersetzt nicht das Foto.

Im Verbrauchsgüterkauf — ein Unternehmer verkauft eine Ware an einen Verbraucher — gilt eine Beweiserleichterung. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein Sachmangel, wird vermutet, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war. Das steht in § 477 BGB. Vor 2022 galt eine kürzere Frist von sechs Monaten. Die Vermutung erspart dem Käufer den Nachweis, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist. Sie erspart ihm nicht den Nachweis, dass überhaupt ein Mangel vorliegt.

Was die Vermutung trägt

Sie müssen darlegen, welcher Zustand abweicht: die Naht platzt, der Motor verliert Öl, die Farbe entspricht nicht dem Auftrag. Ist das streitig, helfen zeitnahe Fotos, ein Werkstattauftrag mit Befund und Zeugen, die bei der Übergabe dabei waren. Die Vermutung setzt dann auf diesem Befund auf und spricht dafür, dass die Ursache schon im Zeitpunkt der Übergabe lag.

Der Verkäufer kann die Vermutung widerlegen. Ihm gelingt das eher, wenn er eine eindeutige spätere Ursache zeigt: einen Sturz, eine unsachgemäße Reparatur durch Dritte, einen Wasserschaden nach einem offen gelassenen Fenster. Pauschale Hinweise auf „normale Abnutzung“ reichen dafür selten, solange die Sache die gewöhnliche Lebensdauer erkennbar unterschreitet.

Nach Ablauf des Jahres

Zeigt sich der Mangel erst im zweiten Jahr, bleibt die gesetzliche Verjährung von regelmäßig zwei Jahren bei beweglichen Sachen oft noch offen. Die Vermutung ist dann aber abgelaufen. Nun müssen Sie stärker belegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Ein Gutachten wird wahrscheinlicher. Ob sich das lohnt, hängt vom Kaufpreis ab. Bei einem günstigen Haushaltsgerät kann der Gutachter teurer sein als die Sache; bei einem Wagen selten.

Bei gebrauchten Sachen versuchen Händler, Fristen zu verkürzen. Ob eine solche Klausel gegenüber einem Verbraucher hält, prüfen wir am Formular. Eine pauschale Aussage, „bei Gebrauchtware gilt nur ein Jahr“, ist zu grob für ein Schreiben. Die Verjährung und die Beweisvermutung sind zwei verschiedene Uhren.

Was Sie praktisch aufheben

Die Vermutung ist ein Vorteil im ersten Jahr, kein Freibrief. Wer den Mangel erst nach elf Monaten anzeigt, sollte den Befund sofort sichern und die Frist zur Nacherfüllung nicht bis an den Rand der Verjährung schieben. Wie ein solcher Brief aufgebaut ist, steht im Merkblatt zur Nacherfüllung.