Merkblatt zwei verschiedene Versprechen
Die Garantiekarte beendet die Gewährleistung nicht
Händler schicken Käufer gern zur Herstellergarantie. Die Karte liegt der Packung bei, eine Hotline nimmt den Schaden auf, und Wochen später kommt ein Schreiben: Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Garantie abgelehnt. Viele lassen es dabei. Die gesetzliche Gewährleistung läuft daneben weiter, und ihr Adressat ist in der Regel der Verkäufer, nicht die Hotline.
Was eine Garantie ist
Eine Garantie ist ein zusätzliches Versprechen. Es kann vom Hersteller oder vom Händler stammen, es kann zwei, fünf oder zehn Jahre dauern, und es kann einzelne Teile ausnehmen: Dichtungen, Akkus, Oberflächen. Wer die Garantie gibt, steht im Bedingungstext. Ansprüche richten sich gegen diese Person, in der Form, die der Text vorsieht. Eine Garantie darf die gesetzlichen Rechte nicht zu Lasten des Verbrauchers abbedingen. Steht auf der Karte, gesetzliche Mängelrechte entfielen, ist dieser Satz gegenüber einem Verbraucher in der Regel unbeachtlich.
Was die Gewährleistung davon unterscheidet
Die Gewährleistung folgt aus dem Kaufvertrag. Sie dauert bei beweglichen Sachen regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe, unabhängig davon, ob eine Karte beiliegt. Sie erfasst die vereinbarte und die gewöhnliche Beschaffenheit, nicht nur die Posten, die der Hersteller freiwillig nennt. Lehnt die Garantie einen Wassereintritt ab, weil „Flüssigkeit“ ausgeschlossen sei, kann derselbe Eintritt trotzdem ein Sachmangel sein, wenn die Dichtung von Anfang an nicht hielt. Dann schreibt man dem Verkäufer, nicht noch einmal der Hotline.
Umgekehrt kann eine Garantie länger helfen als das Gesetz. Eine fünfjährige Zusage auf den Kompressor überdauert die zweijährige Verjährung. In diesem Fenster ist die Garantie der praktische Weg, die Gewährleistung ist abgelaufen. Beides zu vermischen, führt zu Briefen an den falschen Empfänger.
Wie Sie die Ablehnung lesen
- Wer hat abgelehnt, Hersteller oder Verkäufer?
- Welche Klausel wird zitiert, und betrifft sie den konkreten Schaden?
- Liegt das Übergabedatum noch innerhalb von zwei Jahren?
- Haben Sie den Mangel schon gegenüber dem Verkäufer angezeigt, oder nur gegenüber der Hotline?
Eine Anzeige nur bei der Hotline setzt dem Verkäufer keine Frist. Wenn die Gewährleistung noch läuft, sollte die Mängelanzeige an die Adresse gehen, die auf Rechnung und Vertrag steht. Die Garantieablehnung legen Sie bei, als Beschreibung des Zustands, nicht als Ende der Akte.
Ob sich ein Schreiben lohnt, klären wir in der Gewährleistungsberatung. Die Beweisfragen im ersten Jahr stehen gesondert im Merkblatt zur Beweislast.