Beratung Schwerpunkt der Kanzlei
Gewährleistungsberatung bei mangelhafter Kaufsache
Die Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Sache gekauft haben und nun einen Mangel vermuten: das Auto zieht nach links, die Matratze ist wellig, die gelieferte Leuchte entspricht nicht der Beschreibung im Shop. Ziel ist eine klare Einordnung, kein allgemeiner Vortrag. Am Ende des Erstgesprächs wissen Sie, ob aus unserer Sicht ein Sachmangel naheliegt, welches Recht zuerst zusteht und ob ein Schreiben jetzt sinnvoll ist.
Was enthalten ist
- Sichtung von Kaufvertrag oder Bestellbestätigung, Rechnung, AGB-Auszug, Fotos und dem bisherigen E-Mail-Wechsel.
- Gespräch von 60 bis 75 Minuten in der Kanzlei, geführt von Lena Hartwig oder Markus Edel.
- Schriftliche Kurzeinschätzung im Umfang von etwa einer Seite: Mangel, vorrangiger Anspruch, Verjährung, offene Beweise.
- Auf Wunsch im Anschluss, gesondert beauftragt: Entwurf der Mängelanzeige oder des Rücktrittsschreibens.
Was nicht enthalten ist
- Strafverfahren, Arbeitsrecht, Mietrecht und Streit zwischen zwei Unternehmern.
- Die Beauftragung eines Sachverständigen. Die Kosten trägt, wer das Gutachten in Auftrag gibt.
- Eine Zusage, dass der Verkäufer zahlt oder repariert. Wir beschreiben die Rechtslage und die nächsten Schritte.
- Bereits anhängige Prozesse bei einem anderen Anwalt, es sei denn, die Vertretung wird ausdrücklich gewechselt.
Ablauf und Zeit
Sie nennen im Formular den Kaufgegenstand und einen Wunschtermin. Wir antworten an Werktagen in der Regel innerhalb von zwei Tagen und nennen den fest vereinbarten Preis. Die Sprechstunde liegt meist innerhalb einer Woche. Die Kurzeinschätzung folgt binnen fünf Werktagen, nachdem alle zugesagten Unterlagen da sind. Fehlt die Rechnung, verschiebt sich dieser Lauf.
Vorbereitung: bringen oder senden Sie den Vertrag, die Zahlungsbelege, Fotos vom Mangel mit Datum und jede Ablehnung des Verkäufers. Ohne diese Stücke bleibt die Einschätzung vorläufig und wird auch so bezeichnet.
Ort
Das Gespräch findet im Sprechzimmer der Kanzlei statt: 46,Parkstraße,Leipzig,Sachsen,04109,Germany. Wer aus Chemnitz, Halle oder Dresden anreist und die Unterlagen schon digital geschickt hat, kann das Gespräch per Video führen. Ortstermine beim Händler machen wir nicht.
Honorar
Das Erstgespräch einschließlich Kurzeinschätzung kostet 180 Euro. Weitere Tätigkeit, etwa das Forderungsschreiben oder die Verhandlung, wird mit 220 Euro je angefangene Stunde berechnet oder, sobald gerichtliche Schritte anstehen, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Vergütungsvereinbarung wird vor Beginn unterschrieben. Einzelheiten und Erstattung stehen auf den Seiten Honorar und Erstattung.
Grenzen, die den Fall tragen
Bewegliche Sachen verjähren im Kaufrecht regelmäßig in zwei Jahren ab Übergabe. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, spricht eine Vermutung dafür, dass er schon bei Übergabe vorlag. Nach diesem Jahr müssen Sie den Zeitpunkt stärker belegen. Eine verkürzte Frist bei Gebrauchtware prüfen wir am konkreten Formular, nicht pauschal.
Nächster Schritt: Sprechstunde mit dem Anliegen „Gewährleistungsberatung“ anfragen. Den Weg durch die Akte beschreibt auch der Beratungsablauf.
Sprechstunde anfragen